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BGH, 14.07.1982 - V ZR 113/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ersatz der Wertdifferenz bei einem Grundstückskaufvertrag - Geringerer Preis bei Verkauf an Dritten auf Grund der Nichterfüllung des Kaufvertrages seitens des Käufers - Abgabe eines Darlehensversprechens als Geschäftsgrundlage - Gewährung eines zinslosen Darlehens für ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1982, 1307
- WM 1982, 1076
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77
Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland
Auszug aus BGH, 14.07.1982 - V ZR 113/81
Geschäftsgrundlage sind die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsschluß zutage getretenen gemeinschaftlichen Vorstellungen beider Vertragsparteien oder dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, auf denen sich der Geschäftswille der Parteien aufbaut (vgl. BGHZ 74, 370, 372).
- BGH, 24.04.1987 - V ZR 228/85
Anforderungen an Bestimmtheit einer Klage auf Eintragung der Auflassung eines …
Geschäftsgrundlage eines Vertrages sind die nicht zum Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsschluß zutage getretenen gemeinschaftlichen Vorstellungen beider Vertragsparteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, auf denen sich der Geschäftswille der Parteien aufbaut (st. Rspr., vgl. etwa BGHZ 25, 390, 392 [BGH 23.10.1957 - V ZR 219/55]; 74, 370, 372 f; Senatsurt. v. 14. Juli 1982, V ZR 113/81, WM 1982, 1076). - BGH, 26.10.1984 - V ZR 140/83
Irrtum über die Vergleichsgrundlage - Wegfall der Geschäftsgrundlage - Beim …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind Geschäftsgrundlage eines Vertrages die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, beim Vertragsabschluß aber zutage getretenen gemeinschaftlichen Vorstellungen der Vertragsparteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen Vertragspartei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, auf denen sich der Geschäftswille aufbaut (BGHZ 25, 390, 392 [BGH 23.10.1957 - V ZR 219/55];Urteile vom 20. März 1981, V ZR 71/80, NJW 1981, 1551, 1552;vom 14. Juli 1982, V ZR 113/81, WM 1982, 1076;vom 10. März 1983, VII ZR 302/82, NJW 1983, 1489, 1490).